Definition
Betriebsausgabe
Eine Betriebsausgabe ist ein Aufwand, der durch den Betrieb veranlasst ist und den Gewinn mindert.
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb eines Unternehmens veranlasst sind. Sie mindern in der Regel den steuerpflichtigen Gewinn. Voraussetzung ist ein betrieblicher Bezug sowie ein ordnungsgemäßer Nachweis.
Bei Firmenkarten ist es entscheidend, dass geschäftliche und private Zahlungen sauber getrennt bleiben. Private Umsätze auf einer Firmenkarte erschweren die Zuordnung und können steuerliche Folgen haben. Bewahren Sie Belege geordnet auf und ordnen Sie jede Zahlung einem Zweck zu. Was im Einzelfall absetzbar ist, beurteilt die Steuerberatung.
Für Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung und für bilanzierende Unternehmen gelten teils unterschiedliche Zeitpunkte der Erfassung. Auch das beeinflusst, wie Kartenumsätze zu buchen sind. Besprechen Sie das Verfahren frühzeitig mit der Steuerberatung, damit Abgrenzungen am Jahresende nicht zum Problem werden.
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- BelegEin Beleg ist der Nachweis über einen Geschäftsvorfall, auf dem die Buchführung eines Unternehmens beruht.
- PrivatentnahmeEine Privatentnahme ist die Entnahme von Geld oder Gütern aus dem Unternehmen für private Zwecke.
- MischnutzungMischnutzung bedeutet, dass eine Karte sowohl für geschäftliche als auch für private Zahlungen verwendet wird.
- BewirtungskostenBewirtungskosten sind Ausgaben für Speisen und Getränke bei geschäftlichen Anlässen.