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Firmenkreditkarten im Datenvergleich

Definition

Beleg

Ein Beleg ist der Nachweis über einen Geschäftsvorfall, auf dem die Buchführung eines Unternehmens beruht.

Ein Beleg dokumentiert einen Geschäftsvorfall, etwa eine Rechnung, eine Quittung oder eine Eingangsbestätigung. Die Kartenabrechnung allein ersetzt ihn in der Regel nicht, weil sie keine Details zur Leistung und zum Steuerausweis enthält. Welche Anforderungen gelten, regeln das Handels- und Steuerrecht.

Für Unternehmen ist die lückenlose Belegablage die Grundlage für Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug. Mit Firmenkarten lassen sich Belege häufig per App fotografieren und dem Umsatz zuordnen. Legen Sie intern fest, bis wann Beschäftigte Belege einreichen müssen. Die rechtlichen Details klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ergänzend hilft der Ratgeber zu Vorsteuer und Belegen bei Kartenzahlung.

Bei elektronischen Belegen gelten besondere Anforderungen an Aufbewahrung und Unveränderbarkeit. Lassen Sie sich von der Steuerberatung bestätigen, dass Ihr Verfahren zulässig ist. Papierbelege müssen gegebenenfalls zusätzlich aufbewahrt werden, solange das Verfahren nicht anerkannt ist.

Ähnliche Stichwörter

  • BelegerfassungDie Belegerfassung ist das Sammeln und Zuordnen von Belegen zu Kartenumsätzen.
  • VorsteuerDie Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf bezogene Leistungen zahlt und unter Bedingungen geltend machen kann.
  • BetriebsausgabeEine Betriebsausgabe ist ein Aufwand, der durch den Betrieb veranlasst ist und den Gewinn mindert.
  • SpesenSpesen sind Auslagen, die Beschäftigte im Auftrag des Arbeitgebers tätigen und erstattet bekommen.