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Definition

Belegerfassung

Die Belegerfassung ist das Sammeln und Zuordnen von Belegen zu Kartenumsätzen.

Unter Belegerfassung versteht man die Aufnahme von Rechnungen und Quittungen und ihre Verknüpfung mit den Kartenumsätzen. Heute geschieht das häufig per App, indem Beschäftigte den Beleg fotografieren und dem Umsatz zuordnen. Texterkennung liest Betrag und Datum aus.

Für Unternehmen spart das Zeit und vermeidet verlorene Zettel. Ordnungsgemäße Aufbewahrung bleibt Pflicht, welche Formen anerkannt sind, klärt die Steuerberatung. Setzen Sie Fristen für das Einreichen und prüfen Sie fehlende Belege regelmäßig. Ohne Beleg kann ein Vorsteuerabzug gefährdet sein.

Hilfreich ist eine feste Erinnerung am Ende der Woche, Belege einzureichen. Wer Belege sammelt, vergisst Details leichter. Bei wiederkehrenden Abos können Sie den Beleg einmal hinterlegen und für die Folgemonate die Rechnung per Mail automatisch weiterleiten lassen, sofern der Anbieter das unterstützt.

Ähnliche Stichwörter

  • BelegEin Beleg ist der Nachweis über einen Geschäftsvorfall, auf dem die Buchführung eines Unternehmens beruht.
  • KontierungDie Kontierung weist einem Geschäftsvorfall das passende Buchungskonto zu.
  • DATEV-ExportDer DATEV-Export überträgt Kartenumsätze in einem Format, das Steuerberatung und Buchhaltung direkt weiterverarbeiten können.
  • SpesenSpesen sind Auslagen, die Beschäftigte im Auftrag des Arbeitgebers tätigen und erstattet bekommen.