Definition
Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, für die Schuld eines anderen einzustehen.
Mit einer Bürgschaft erklärt jemand gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Der Umfang ergibt sich aus der Erklärung. Banken verlangen sie teils, wenn die Bonität des Unternehmens allein nicht genügt.
Bei Firmenkarten kommt sie vor, wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für die Umsätze einstehen sollen. Das kann das Privatvermögen betreffen. Lesen Sie die Erklärung genau, fragen Sie nach Höchstbeträgen und Laufzeit und holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein. Beachten Sie auch Auswirkungen auf Ihre eigene Bonität.
Eine Bürgschaft ist an formale Voraussetzungen geknüpft und bleibt oft bis zur Rückgabe oder Kündigung bestehen. Achten Sie daher auf eine Befristung oder Begrenzung. Dokumentieren Sie, welche Karten und Rahmen von der Erklärung erfasst sind, und prüfen Sie diese bei Änderungen erneut.
Ähnliche Stichwörter
- Persönliche HaftungPersönliche Haftung bedeutet, dass eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einsteht.
- GesamtschuldnerGesamtschuldner sind mehrere Personen, die jeweils für dieselbe Schuld einstehen können.
- BonitätsprüfungDie Bonitätsprüfung bewertet, ob eine Person oder ein Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
- HaftungsbeschränkungEine Haftungsbeschränkung begrenzt, in welchem Umfang eine Person oder ein Unternehmen für Schäden oder Schulden einstehen muss.