Definition
Persönliche Haftung
Persönliche Haftung bedeutet, dass eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einsteht.
Bei persönlicher Haftung steht eine Person mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden ein, nicht nur mit dem Betriebsvermögen. Das betrifft insbesondere Einzelunternehmen und je nach Rechtsform auch Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, es sei denn, Personen übernehmen sie vertraglich.
Bei Firmenkarten kann der Issuer eine persönliche Haftung verlangen, auch bei einer GmbH. Das lesen Sie im Vertrag nach. Prüfen Sie, welche Modelle ohne persönliche Verpflichtung auskommen. Ein Überblick steht im Ratgeber Kreditkarte für die GmbH.
Auch ohne Bürgschaft kann eine persönliche Haftung entstehen, etwa bei unterschriebenen Verträgen im eigenen Namen. Achten Sie darauf, ob Sie als Privatperson oder als Vertreter der Gesellschaft unterzeichnen. Im Zweifel hilft eine kurze Rechtsberatung vor der Unterschrift.
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