Definition
Chargeback
Ein Chargeback ist die Rückbuchung einer Kartenzahlung, die der Karteninhaber über seine Bank anstößt.
Ein Chargeback bezeichnet die Rückbuchung eines Kartenumsatzes. Der Karteninhaber meldet dem Issuer, dass eine Leistung nicht erbracht, eine Ware nicht geliefert oder eine Zahlung nicht autorisiert wurde. Der Issuer prüft den Fall nach den Regeln des Kartennetzwerks und fordert den Betrag gegebenenfalls vom Händler zurück.
Für Unternehmen ist das Verfahren ein praktisches Schutzinstrument bei Streitfällen mit Lieferanten. Dokumentieren Sie dafür Bestellung, Schriftverkehr und Lieferzusagen sorgfältig und melden Sie Probleme zügig, denn es gelten Fristen, die je nach Netzwerk verschieden sind. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht automatisch, der Ausgang hängt vom Einzelfall ab.
Von einem Chargeback zu unterscheiden ist die direkte Reklamation beim Händler, die meist zuerst versucht werden sollte. Manche Issuer verlangen den Nachweis eines Klärungsversuchs. Bei kleinen Beträgen ist der Aufwand gelegentlich größer als der Nutzen, bei Vorauszahlungen für Reisen oder Software kann sich der Weg jedoch lohnen.
Ähnliche Stichwörter
- IssuerDer Issuer ist die Bank oder der Zahlungsdienstleister, der die Karte ausgibt und Ihr Vertragspartner ist.
- AcquirerDer Acquirer ist das Unternehmen, das Kartenzahlungen für den Händler abwickelt und akzeptiert.
- KartennetzwerkEin Kartennetzwerk ist die Infrastruktur, über die Kartenzahlungen zwischen Händlern und Banken abgewickelt werden.
- KartenmissbrauchKartenmissbrauch ist die unbefugte Nutzung einer Karte oder ihrer Daten durch Dritte.